Leistungen für die Allgemeinheit

Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags der Ortsgemeinden

Gemeindegesetz Art.12
Die Ortsgemeinde erfüllt mit ihren Mitteln gemeinnützige, kulturelle und andere Aufgaben im öffentlichen Interesse. Ihre Leistungen kommen der Allgemeinheit zugute.

Jahresbeträge an Vereine

Dem Ortsverwaltungsrat ist es ein Anliegen mitzuhelfen, das dörfliche Leben aktiv zu gestalten und zu erhalten.

 

Nach ihren finanziellen Möglichkeiten unterstützt die Ortsgemeinde Rieden Dorf-Vereine, die in den Bereichen Kultur, Sport, Jugend, soziale Fürsorge und Gesundheit tätig sind. Zudem werden spezielle Anlässe unterstützt, z.B. Fasnacht, Viehschau, Weihnachtsmarkt, Vereinsjubiläen und vieles mehr.

 

Beitragsgesuche: Die Vereine sind gebeten, jährlich ein schriftliches Beitragsgesuch für das Folgejahr unter Beilage eines Einzahlungsscheines beim Ortsverwaltungsrat oder der Verwaltung einzureichen, und zwar bis spätestens Ende November. Über die Zahlung entscheidet die Bürgerschaft via Budget an der ordentlichen Bürgerversammlung.

 

Wir danken herzlich für Ihr Engagement im Sinne einer aktiven, vielfältigen und lebendigen Dorfgemeinschaft!